Wenn der Ankläger auch Richter ist.

(PAR) Seit Jahren geht im Kanton Zürich die Zahl der Strafprozesse an Gerichten zurück. 90 Prozent der Strafanzeigen erledigt die Staatsanwaltschaft per Strafbefehl. Diese Entwicklung stösst auf Kritik. (Tagesanzeiger Artikel)

Meines Erachtens lässt sich dieses Prinzip nicht mit der Gewaltenteilung in Übereinstimmung bringen. Gegen schnellere Verfahren ist ja nichts einzuwenden, aber dass man deshalb die Gewaltenteilung aufweicht, ist bedenklich. Der Hauptgrund für dieses Verfahren ist der permanente Spardruck. Offenbar sind die Einsparmöglichkeit wichtiger, als die über Jahrhunderte erkämpfte Gewaltenteilung. Es wird immer argumentiert, dass man ja Einsprache erheben kann und dass damit die Gewaltentrennung erhalten bleibe. Das ist aber falsch, denn mit der Einsprach sind pot. hohe Kosten verbunden, welche sich viele schlicht nicht leisten können. Die bedeutet de facto eine 2-Klassen-Justiz. (FB-Text 2. Juni 2014)

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