In der Schweiz haben alle Frauen und Männer ein Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. So steht es in der schweizerischen Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz. Die Realität sieht anders aus.
Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind in der Schweiz nach wie vor gross: Frauen verdienten in der Privatwirtschaft 2010 im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer. Dieser Unterschied wirkt sich jeden Monat am Zahltag aus. Er wirkt sich aber auch im Hinblick auf die ganze Erwerbstätigkeit und die Altersvorsorge aus. Bis zur Pensionierung kann ein Lohnunterschied bis zu einer halben Million Franken entstehen.
Erklärbare und diskriminierende Lohnunterschiede
Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern haben unterschiedliche Ursachen.
- Es gibt Lohnunterschiede, die sich dadurch erklären lassen, dass sich Männer und Frauen in objektiven Merkmalen wie Alter, Bildung, beruflicher Erfahrung usw. unterscheiden. Dieser Anteil beträgt rund drei Fünftel der gesamten Lohndifferenz.
- Es gibt aber auch einen Anteil , der nur durch das Geschlecht zu erklären ist. Dieser Anteil ist diskriminierend. Der Diskriminierungsanteil macht im Schnitt rund zwei Fünftel des Lohnunterschieds aus.
Diskriminierungsverbot gemäss Gleichstellungsgesetz
Seit dem 1. Juli 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Damit verbesserten sich die rechtlichen Möglichkeiten, um die Lohndiskriminierung wirksam zu bekämpfen.
Wenn Frauen und Männer innerhalb desselben Unternehmens bei gleicher Qualifikation und Erfahrung für gleiche oder gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlöhnt werden, liegt eine Lohndiskriminierung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes vor.
Tatsächliche Gleichstellung bei Löhnen nicht erreicht
Die noch bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zeigen, dass die Lohngleichheit noch nicht erreicht ist. Damit fehlt auch eine grundlegende Voraussetzung für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter. Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern wird sich nur verringern, wenn sich alle, also sowohl der Staat als auch die Unternehmen, die Vorgesetzten, die Personalverantwortlichen und die Angestellten, weiterhin für Lohngleichheit von Männern und Frauen einsetzen.