Flughafen

Zürich braucht einen leistungsfähigen internationalen Flughafen. Zürich braucht aber keinen Umsteige-Hub! Für einen echten Schutz der Bevölkerung braucht es ein gesetzliches Nachtflugverbot von 22:00 bis 07:00 Uhr. Die gültigen Grenzwerte der Lärmbelastung durch Landesflughäfen sind – auch in den Randstunden – konsequent anzuwenden. Sie dürfen insbesondere nicht aufgeweicht werden, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden oder um Einschränkungen bei der Nutzung des Flughafens zu verhindern. Der Lärm darf nicht „weggerechnet“ werden, denn für die Betroffenen bleibt er unabhängig von Lärmkurven und Grenzwerten gleich unangenehm und schädlich.

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